Weg frei für Radschutzstreifen, Prüfung Tempo 30 innerorts

Endlich Weg frei für Radschutzstreifen auf der Münchener Straße

Lange wurde das „Gesamtkonzept für den Rad- und Fußverkehr für die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn“ und seine Umsetzung diskutiert und geplant. Im November 2023 erfolgte der Beschluss des Gemeinderates auf der Münchener Straße Radschutzstreifen sowie gesicherte Einfädelungen und vorgezogene Haltelinien einzurichten.

Im Zuge der Planung wurde die Straße auf Umsetzbarkeit geprüft und starke Mängel festgestellt: Viele Risse, Spurrillen, eine schlechte Entwässerung, unzureichender Belag und ein in Teilen schlechter Gehweg. Dem Umwelt- und Verkehrsausschuss wurden drei Sanierungs-Varianten unterschiedlichen Ausmaßes und Kosten vorgestellt:

  1. Sanierung der Seiten auf Breite der Schutzstreifen, um die Straße für selbig tauglich zu machen
  2. Oberflächliche Sanierung im gesamten Fahrbahnbereich
  3. Komplettsanierung der Fahrbahn

Die umfänglichen Sanierungen (Variante 2 und 3) würden über mehrere Haushaltsjahre laufen. Allen ist klar: Langfristig werden wir die Münchener Straße ertüchtigen müssen. Jedoch ist in den kommenden Jahren mit einem größeren Straßenaufriss für Breitbandausbau und Fernwärme zu rechnen, daher ist eine umfängliche Sanierung mit Blick auf unseren Haushalt derzeit nicht sinnvoll. Gleichzeitig sieht die Bevölkerung momentan beim Radverkehrskonzept nur Planung um Planung aber keine sichtbaren Ergebnisse auf den Straßen. Mit der Minimalsanierung können die Seitenstreifen für den Radverkehr ertüchtigt und das Radkonzept zeitnah umgesetzt werden.

Bauchschmerzen bereiten unserer Fraktion zwei nötige Baumfällungen. Gerade am Ortsausgang handelt es sich um einen großen Baum. Eine Nachfrage an die Verwaltung ergab, dass nur eine Erhöhung des Radweges die Fällung vermeiden könne, was zu unverhältnismäßigen Kostensteigerungen führen würde. Eine Ausgleichspflanzung werde selbstverständlich erfolgen. Klar ist, dass dies nur die zweitbeste Option nach dem Baumerhalt ist. Der zweite Baum (Neuanpflanzung) könne noch versetzt werden.

Gegen die Stimmen der CSU stimmte der Umwelt- und Verkehrsausschuss für die minimale Sanierungs-Variante und beschloss außerdem die Umsetzung der Maßnahmen für den Radverkehr auf der Münchener Straße. Damit kann mit der Realisierung des ersten Teils unseres „Gesamtkonzeptes für den Rad- und Fußverkehr für die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn“ endlich begonnen werden und unsere Forderungen für mehr Sicherheit werden nach erfolgter Minimalsanierung auch für alle sicht- und nutzbar.

 

Tempo 30 auf unseren innerörtlichen Straßen

Die Bundesregierung hat jüngst die Straßenverkehrsordnung geändert und den Kommunen mehr Entscheidungsfreiheit bei der Einführung von Tempo 30 eingeräumt. Wir freuen uns, dass die Verwaltung nach Veränderung der StVO proaktiv die erneute Prüfung des innerörtlichen Tempo 30 auf den Hauptverkehrsadern angeht. Wir hatten dies bereits zu Beginn der Legislaturperiode gefordert. Leider wurde unser Antrag von 2020 aufgrund der damals gültigen Gesetzeslage abgelehnt.

Geprüft werden sollen die gemeindlichen Straßen südliche Rosenheimer und Münchener Straße. Ebenso soll die Verwaltung beim Landkreis eine Prüfung für die Kreisstraßen nördliche Rosenheimer, Bahnhofstraße, Harthauser, Egmatinger und Hohenbrunner Straße erwirken.

Das Tempo 30 gewünscht wird, zeigen viele Gespräche mit Bürger*innen, Anfragen selbiger im Rathaus sowie Umfragen aus der Democy App. Wir Grüne sehen in flächendeckendem Tempo 30 klare Vorteile. Es wäre ein Ende des Flickenteppichs unterschiedlichster Tempo-Zonen auf unseren Straßen und bietet eine Verbesserung der Sicherheit für Fuß- und Radverkehr. Daher können wir auch nicht nachvollziehen, wieso sich die CSU gegen die Prüfung und Umsetzung von Tempo 30 ausspricht. Weder sind breite, gerade Straßen mit Tempo 50 sicher, noch sticht das Argument, dass sich Temposünder „ja doch nicht daran halten“.

Vielmehr ist das Ziel der Maßnahme die Sicherheit für alle im Straßenverkehr und die Qualität des öffentlichen Raumes zu erhöhen. Der signifikante Rückgang von Unfällen durch einen halbierten Anhalteweg und ein besseres Miteinander auf den Straßen sind für uns Gründe, diesen Weg zu verfolgen.

Vorteile von Tempo 30:

  • ein wichtiger Meilenstein zur Vision Zero (null Verkehrstote und Schwerverletzte)
  • signifikant kürzerer Anhalteweg, daher erhöhte Verkehrssicherheit
  • weniger Lärmbelastung
  • besseres Verkehrsverhalten aller

(Quellen: VCD, Umweltbundesamt, ADFC)

Erfreulicherweise stimmte der Ausschuss mit Ausnahme der CSU der Prüfung von Tempo 30 auf allen o.g. Straßen zu. Abschließend sei gesagt, dass wir in einer guten Verkehrsüberwachung eine tatsächliche Möglichkeit sehen, den von der CSU genannten „Temposündern“ zu begegnen und diese Option auch weiter verfolgen werden.

 

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Schlagwörter: Fahrradkonzept Radschutzstreifen Tempo30


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